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Ultraschalluntersuchung
Ultraschalluntersuchung in der Frühschwangerschaft Ersttrimester-Sonographie
Vorteile pränataler Diagnostik
Nachteile pränataler Diagnostik
Bestimmung des Gestationsalters – Errechneter Geburtstermin
Organ-Screening im II. Trimenon
Information zur Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft
Mutter-Kind-Pass Untersuchungen
Ultraschalluntersuchung
Die Ultraschalluntersuchung ist ein integrierter Teil der Untersuchung. Die gynäkologische Ultraschalluntersuchung wird meist transvaginal im Anschluss an den Tastbefund durchgeführt.
Untersucht wird die Gebärmutter (Uterus), deren Größe, allfällige angeborene Fehlbildungen. Diagnose von Myomen, deren Größe und Lage. Messung der Gebärmutterschleimhaut (Endometrium). Damit lässt sich in vielen Fällen ein Krebsgeschehen ausschließen oder vermuten. Die endgültige Klärung kann nur durch eine Hysteroskopie und getrennte Curettage erfolgen. Dieser Eingriff wird in Narkose im Krankenhaus durchgeführt.
Besondere Bedeutung kommt der Begutachtung der Eierstöcke zu. Eierstockcysten treten häufig und in jedem Alter auf. Mit der Ultraschalluntersuchung kann man gutartige funktionelle Cysten von Neubildungen z B. gutartigen Teratomen oder Fibromen unterscheiden und gezielt behandeln. Die routinemäßige transvaginale Sonographie ist zum Nachweis von Ovarialcarcinomen zu wenig spezifisch.
Ultraschalluntersuchung in der Frühschwangerschaft Ersttrimester-Sonographie
Eine detaillierte Ultraschalldiagnostik im ersten Schwangerschaftstrimenon ermöglicht die frühzeitige Erkennung fetaler struktureller Auffälligkeiten.
- nicht lebensfähige Anomalien
- schwere fetale Anomalien
- Mehrlingsschwangerschaften und die
Bestimmung der Chorionizität.
Keine Maßnahme der pränatalen Diagnostik hat eine eugenische Zielsetzung, sondern dient der Betreuung der ratsuchenden Schwangeren und des Ungeborenen.
Der elterliche Wunsch nach einem gesunden Kind wird grundsätzlich anerkannt. jede Feststellung einer fetalen schweren Anomalie bedeutet einen Schicksalsschlag für die Schwangere. Wird eine fetale Fehlbildung erst im 2. oder 3. Trimenon erkannt, so fragen die meisten Schwangeren, warum dies nicht schon bei früheren Ultraschalluntersuchungen erkannt wurde. Ob die aus der pränatalen Diagnostik gewonnenen Erkenntnisse zu einem Schwangerschaftsabbruch geführt hätten, wird unter Umständen im Nachhinein unterschiedlich bewertet.
Ziel der Schwangerschaftsvorsorge ist eine Verringerung maternaler und fetaler Morbidität.
Da der medizinische Fortschritt laufend neue Erkenntnisse bereitstellt, bedarf es einer kontinuierlichen Anpassung der in die Schwangerschaftsvorsorge integrierten pränatalen diagnostischen Methoden.
Die verbesserte Ultraschalltechnik ermöglicht es die fetale Anatomie im ersten Trimenon detailliert zu untersuchen.
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Vorteile pränataler Diagnostik
- Bestätigung der sonographischen Unauffälligkeit, Risikoverminderung
- Beratung über weiterführende invasive Diagnostik
- Beratung über Ausmaß der zu erwartenden Fehlbildung
(Humangenetik, Kinderarzt, Kinderchirurg, Kardiologe) - Kontaktmöglichkeiten zu Betroffenen und Selbsthilfegruppen
- Möglichkeiten medizinischer, psychotherapeutischer und sozialer Hilfe
- Zeitgewinn für die Eltern, Vorbereitung auf die Geburt eines Kindes mit einer
kongenitalen Fehlbildung - Planung der Entbindung, Wahl eines Perinatalzentrums
- intrauterine Verlaufskontrollen, Therapie
- Option für Schwangerschaftsbeendigung unter den gegebenen medizinischen und
juristischen Rahmenbedingungen nach ausführlicher Beratung durch Ärzte der
Pränataldiagnostik, Humangenetik und Pädiatrie sowie einer psychologischen
Beratung über die möglichen Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs
Nachteile pränataler Diagnostik
- bei falsch positiver Diagnose unbegründete Verängstigung der Eltern
- falsch verstandene Risikoberechnungen und durch Missverständnisse
bedingte Ängste der Eltern - definitive Diagnose nicht immer möglich
- Entscheidungsnotstand der Eltern
- Abortrate bei invasiver Diagnostik
- falsch negative Diagnose
Die Beratung der Schwangeren umfasst:
- Aufklärung über vorgeburtliche Diagnostik in allen Altersgruppen
- Erkennen von Risikofaktoren für Erkrankungen von Mutter und Kind
- gezielte Ultraschalluntersuchung
Die Risikokalkulation aus mütterlichem Alter und Nackentransparenz und möglichst ß-HCG und PAPP-A sollte durch Spezialisten durchgeführt werden.
Die Eltern entscheiden, ob sie das Risiko der invasiven Diagnostik tragen wollen oder nicht.
Bei unauffälliger Sonoanatomie und Nackentransparenz gilt:
- positive Bestärkung der Eltern
- Risikoverminderung mit der Möglichkeit falsch positiver und negativer Ergebnisse
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Bestimmung des Gestationsalters – Errechneter Geburtstermin
Zwischen 10 und 45% aller Schwangeren sind sich entweder ihrer letzten Periode unsicher, haben einen irregulären Zyklus oder sind unmittelbar nach dem Absetzen oraler Kontrazeptiva schwanger geworden. Zusätzlich zeigen etwa 10% der Frauen mit einem unregelmäßigen Zyklus eine frühe Diskrepanz der im Ultraschall gemessenen SSL(Scheitel-Steiß-Länge) von mehr als 7 Tagen. Das ist auf die Variabilität des tatsächlichen Eisprungs zurückzuführen.
Das tatsächliche Gestationsalter ist am zuverlässigsten über eine frühe Scheitel-Steiß-Längen (SSL)-Messung zu bestimmen. Diese Messung hat sich in der Routine bewährt.
Organ-Screening im II. Trimenon
Ca. 75% der sonographisch diagnostizierbaren fetalen Organfehlbildungen werden durch mindesten eines der folgenden indirekte Hinweiszeichen pränatal auffällig:
- Abnorme Fruchtwassermenge (25%)
- Disproportionen (43%)
- Retardierung (25%)
- Abnorme Körperkontur (36%)
- Abnorme Körperbinnenstrukturen
Information zur Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft
Auf Empfehlung der Österreichischen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin
Mit der Ultraschalluntersuchung sind wir heute in der Lage, eine Vielzahl von Fehlbildungen und kindlichen Erkrankungen zu erkennen bzw. auszuschließen. Vor der Durchführung der Untersuchung bitten wir Sie jedoch, folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Die Ultraschalluntersuchung ist ein bildgebendes Verfahren, das nach heutigem Wissensstand keine negativen Auswirkungen auf das ungeborene Kind hat. Dies gilt auch für wiederholte Untersuchungen.
Es ist möglich, dass kleinere Defekte unerkannt bleiben, z.B. ein Loch in der Herzwand, eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, kleinere Defekte im Bereich der Wirbelsäule sowie Finger-und Zehenfehlbildungen, um nur einige Beispiele anzuführen.
Die Beurteilbarkeit des ungeborenen Kindes kann zudem durch ungünstige Untersuchungsbedingungen erschwert sein, z.B.
- verminderte Fruchtwassermenge
- ungünstige Kindeslage
- kräftige mütterliche Bauchdecke
- Narben
Im Besonderen muss darauf aufmerksam gemacht werden, dass Chromosomenstörungen (z.B. Trisomie 21) oder Stoffwechselerkrankungen mittels Ultraschalluntersuchung allein nicht erkannt werden können, Hierfür sind Eingriffe wie Fruchtwasserpunktionen, Plazentapunktionen oder kindliche Blutuntersuchungen durch Nabelschnurpunktion notwendig. Hinweise auf erhöhtes Risiko für Chromosomenstörungen könnte der Triple -Test (Ultraschalluntersuchung sowie Blutabnahme zur Bestimmung der Schwangerschaftshormone zw. der 16. und 20.SSW) liefern.
Aus einem unauffälligen Ultraschallbefund kann daher nicht mit absoluter Sicherheit abgeleitet werden, dass das Kind normal entwickelt und gesund geboren wird.
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Mutter-Kind-Pass Untersuchungen:
Folgende Untersuchungen sind zur Gewährung des vollen Kinderbetreuungsgeldes unabdingbar notwendig:
Untersuchungen während der Schwangerschaft
- eine Untersuchung bis Ende der 16. Schwangerschaftswoche einschließlich
Blutuntersuchungen - eine Untersuchung in der 17. bis einschließlich 20. Schwangerschaftswoche,
die eine interne Untersuchung mitumfasst - eine Untersuchung in der 25. bis einschließlich 28. Schwangerschaftswoche,
die eine Blutuntersuchung mitumfasst - eine Untersuchung in der 30. bis einschließlich 34. Schwangerschaftswoche
- eine Untersuchung in der 35. bis einschließlich 38. Schwangerschaftswoche
Untersuchungen des Kindes
eine Untersuchung des Kindes in der ersten Lebenswoche (wird bei Spitalsgeburten während des Krankenhausaufenthaltes durchgeführt).
ZUR BEACHTUNG
Das Untersuchungsprogramm nach dem Mutter-Kind-Pass sieht auch folgende kostenlose Untersuchungen vor, die zwar medizinisch empfehlenswert sind, aber nicht zum Teilverlust des Anspruches auf das Kinderbetreuungsgeld führen, wenn sie nicht vorgenommen wurden:
- eine Ultraschalluntersuchung der Schwangeren in der 18., 19., 20.,
21. oder 22. Schwangerschaftswoche - eine Ultraschalluntersuchung der Schwangeren in der 30., 31., 32.,
33. oder 34. Schwangerschaftswoche - eine Hüftultraschalluntersuchung des Kindes in der ersten Lebenswoche
- eine Hüftultraschalluntersuchung des Kindes in der 6., 7. oder 8. Lebenswoche
- eine Untersuchung im 22. bis einschließlich 26. Lebensmonat (etwa 2. Geburtstag),
die eine augenfachärztliche Untersuchung mitumfasst - eine Untersuchung im 34. bis einschließlich 38. Lebensmonat, (etwa 3. Geburtstag)
- eine Untersuchung im 46. bis einschließlich 50. Lebensmonat, (etwa 4. Geburtstag)
- eine Untersuchung im 58. bis einschließlich 62. Lebensmonat, (etwa 5. Geburtstag)